Bußgelder im Urlaub sind ärgerlich – und müssen nicht sein. Trotz EU-weiter Vereinheitlichung bestehen zwischen der deutschen und der italienischen Straßenverkehrsordnung noch einige Unterschiede. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie mit dem Auto nach Italien fahren.
Der schnellste Weg mit dem Auto nach Italien
Am häufigsten gelangen die Deutschen über den Brenner von Österreich mit dem Auto nach Italien. Auf der Autobahn besteht Mautpflicht. Etwa 0,07 EUR werden für einen normalen PKW pro km fällig. Die 126 km von Sterzing (Vipiteno) nach Trento schlagen also mit ca. 9,30 EUR zu Buche. Wer voran kommen will, für den gibt es keine Alternative. Wenn Sie Zeit haben, dann können Sie auf die SS12 ausweichen, die sich immer unter der Autobahn entlang schlängelt. Oder aber Sie weichen auf eine der zahlreichen Routen durch die Berge aus. Ausblicke auf wundervolle Landschaften sind der Lohn. Allerdings sind vor allem im Winter viele Straßen gesperrt. Erheblich mehr Zeit und am besten auch eine Zwischenübenachtung sollten Sie auf diesen Routen einplanen. Es lohnt sich auf alle Fälle. Selbst ohne Übernachtung stellt sich aber kein Spareffekt ein. Die 7 Cent km-Maut zahlt man als „Eintritt in die traumhafte Bergwelt der Dolomiten“ mehrfach drauf.
Grenzkontrollen
Dank dem Schengener Abkommen kommen sie zwischen Slowenien, Frankreich, Österreich und Italien ohne Grenzkontrollen aus – einzig die Schweiz mimt den Spielverderber: Sollten Sie hier über die Grenze wollen, kann es passieren, dass Sie kontrolliert werden. In jedem Fall müssen Sie aber in der Hauptreisezeit mit Wartezeiten rechnen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie mit dem Auto in Italien 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften, auf den Staatsstraßen, 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h fahren, bei Regen oder schlechter Sicht nur 110 km/h. Teilweise werden Sie sich auf den Landstraßen auch niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgesetzt sehen, die allerdings eher als Gefahrenhinweis betrachtet werden können und von den meisten Italienern daher ignoriert werden – halten Sie sich hier also am besten an andere Verkehrsteilnehmer.
Geschwindigkeitskontrollen
Neben den aus Deutschland bekannten Geschwindigkeitskontrollen erwartet Sie in Italien das „Tutor“-System. Durch dieses werden auf einem Streckenabschnitt mehrere Geschwindigkeitswerte gesammelt und eine Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Ein ähnliches System findet sich übrigens auch in Österreich. Angekündigt werden Geschwindigkeitskontrollen per Wechselverkehrszeichen. „Tutor attivo per controllo velocita‘ – speed control“ prangt in großen Lettern über der Autobahn.
Straßenschilder
Die Verkehrsschilder in Italien unterscheiden sich grundsätzlich nur in ihrer Farbe von ihren deutschen Pendants. Autobahn-Hinweisschilder sind grün gefärbt, Staatstraßen werden in blau markiert, in den Städten werden Ihnen weiße Schilder entgegenstrahlen und Sightseeing-Hinweise sind in braun gehalten. Gerade in ländlichen Gegenden wird in Italien nicht gerade großzügig beschildert, ein Navigationsgerät ist somit zu empfehlen.
Ampeln und Lichtpflicht
Die Ampeln in Italien schalten direkt von Rot auf Grün, es gibt demnach eine Ampelphase weniger. Generell beachten die Italiener rote Ampeln nicht mit derselben Ehrfurcht, die in Deutschland praktiziert wird. Daher kann es nicht schaden, trotz grünem Vorfahrtsrecht zu prüfen, ob von links oder rechts auch wirklich kein Verkehrsteilnehmer im Anflug ist.
In Italien herrscht außerhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber Lichtpflicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie zwar ohne Licht unterwegs sein, allerdings nur wenn es die Sichtverhältnisse erlauben. Wer sichergehen möchte, lässt sein Abblendlicht also eingeschaltet.
Warnkleidung & Reifen
Als Autofahrer sind sie in Italien verpflichtet eine Warnweste mitzuführen. Sollten Sie auf der Autobahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften Ihr Auto verlassen, müssen Sie stets diese Weste anziehen, um sich nicht der Gefahr eines Bußgelds auszusetzen. Ebenso müssen Sie ein Warndreieck mitführen und aufstellen, wenn es zu einer Panne kommt.
Zwischen dem 15. Mai und dem 15. Oktober dürfen Sie in Italien keine Winterreifen verwenden, die nicht dem Geschwindigkeitsindex „Q“ entsprechen oder nicht mit der Angabe in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Auch wenn dies nur selten der Fall ist, lohnt es sich, einmal die Reifen zu überprüfen, denn sonst erwartet Sie ein hohes Bußgeld.
Anschnallen, Handys und Alkohol
In Italien herrscht Anschnallpflicht, auch für Hunde. Kinder bis 12 Jahre müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen und durch einen Kindersitz gesichert sein. Ihr Handy dürfen Sie nur mit Freisprechanlage verwenden und die Promillegrenze von 0,5 nicht überschreiten. Sie riskieren sonst Strafen bis zu 500 Euro.
Innerstädtischer Verkehr
Die Italiener haben eine besondere Zuneigung zu ihren Autos. Verglichen mit Deutschland zeichnet sich diese allerdings weniger durch Pflege und geschätzten Umgang aus, sondern vielmehr durch die ständige Benutzung. Denken Sie daran, wenn Sie mit dem Auto in Italien unterwegs sind: Ein Blechschaden ist in Italien keine große Aufregung wert. Daher müssen Sie in den Großstädten wie Rom oder Mailand mit einem hohen Verkehrsaufkommen rechnen und sollten vor allem Innenstädte meiden. Parkplätze innerorts sind rar. Lassen Sie ihr Auto also lieber am Stadtrand stehen und nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel.
Verhalten bei Pannen und Unfällen
Es ist eigentlich wie in Deutschland: Im Falle eines Unfalls ist es zwingend vorgeschrieben anzuhalten. Fahrerflucht wird genauso wie in Deutschland geahndet. Bei Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Hilfe erhalten Sie unter diesen Telefonnummern:
- Krankenwagen 118
- Polizei 113
- Notruf 112 (landesweit einheitlich)
Im Fall einer Panne finden Sie an Autobahnen in Abständen von etwa 2 km Notrufsäulen, mit denen Sie kostenpflichtig Hilfe herbeirufen können. Den italienischen Automobilclub ACI können Sie telefonisch unter der Nummer 116 – per Handy unter 800 116 800 – anfordern.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre grüne Versicherungskarte (bekommen Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer) und idealerweise einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach haben. Lassen Sie alle Unfälle am besten von der Polizei aufnehmen und notieren Sie sich das Aktenzeichen, unter dem die Beamten Ihren Unfall bearbeiten, sowie die Adresse der zuständigen Polizeistation. Auch die Daten Ihres Unfallgegners sollten Sie unbedingt notieren, z.B. Autokennzeichen, Name, Anschrift und Haftpflichtversicherung. Unterschreiben Sie niemals Formulare oder Schriftstücke in einer Sprache, die Sie nicht verstehen.
Bei Pannen oder Unfällen auf der Autobahn müssen Sie Ihr Auto mit einem Warndreieck sichern. Falls Sie Ihr Fahrzeug verlassen, müssen Sie außerdem eine Warnweste nach EU-Norm 471 oder reflektierende Hosenträger tragen.
Überholen und Parken
Auch wenn Sie mit dem Auto in Italien überholen wollen, gibt es einige Regeln. Vor und auf Bahnübergängen darf nicht überholt werden, ebenso nicht Straßenbahnen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Wenn ein Schulbus seine Warnblinker oder Warnleuchten einsetzt, müssen Sie mit dem Überholen ebenfalls warten.
Parkmöglichkeiten sind in Italien durch farbige Bordsteine markiert. Weiß bedeutet kostenloses Parken, blau gebührenpflichtig, schwarz-gelb Parkverbot und ein nur gelber Bordstein signalisiert die Reservierung für Busse und Taxis. Bitte richten Sie sich danach. Die Kommunen kontrollieren sehr eifrig.
Ferienwohnungen und Ferienhäuser bieten fast alle eine Parkmöglichkeit. Bei Unterkünften in Ortszentren kann es durchaus auch mal vorkommen, dass der Parkplatz ein paar Meter entfernt ist.